1. Parteien
Diese Dienstleistungsvereinbarung („Vereinbarung“) wird von und zwischen Spofforth Translation Services („Dienstleister“) und jedem Unternehmen oder jeder Einzelperson eingegangen, das bzw. die zustimmt, dem Dienstleister ein oder mehrere sprachbezogene Projekte zuzuweisen („Outsourcer“); einzeln die „Partei“, gemeinsam die „Parteien“ genannt.
2. Dienstleistungen
Die Parteien schließen ein Geschäft über Sprachdienstleistungen („Dienste“) ab. Der Begriff „Sprachdienstleistung“ bezeichnet in dieser Vereinbarung alle sprachbezogenen Aufgaben wie Übersetzung, Dolmetschen, Lektorat, Korrekturlesen, Lokalisierung usw., die die Kenntnisse eines Sprachexperten erfordern.
3. Rechtsverhältnis zwischen den parteien
Gemäß dieser Vereinbarung ist der Dienstleister in Bezug auf den Outsourcer ein unabhängiger Auftragnehmer. Weder der Dienstleister noch dessen Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer oder Vertreter sind Mitarbeiter oder Arbeitnehmer des Outsourcers.
Keine Leistungen, die der Outsourcer seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, darunter Arbeitslohn und Arbeitslosenversicherung, stehen dem Dienstleister oder dessen Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern oder Vertretern durch diese Vereinbarung zur Verfügung.
Der Dienstleister ist alleine verantwortlich für die Zahlung aller Kommunal-, Länder- und Bundessteuern sowie für andere Zahlungen, die bei Arbeitslosigkeit, für die Sozialversicherung und aus Einkommenssteuergesetzen anfallen oder erforderlich sind, die aufgrund der Beauftragung des Dienstleisters durch den Outsourcer gemäß dieser Vereinbarung zutreffen, und entschädigt den Outsourcer und hält ihn schadlos.
4. Laufzeit
Der Dienstleister stimmt zu und erkennt an, dass der Outsourcer die Dienste des Dienstleisters nur bedarfsgemäß und im Ermessen des Outsourcers nutzt. Der Dienstleister kann straflos jeden angebotenen Auftrag des Outsourcers ablehnen.
5. Verwantwortungen des dienstleisters
Der Dienstleister stellt dem Outsourcer auf eigene Kosten sämtliche Ausrüstung, alle Materialien und jede Ausstattung sowie alle Arbeitsleistungen und weitere Dienste einschließlich Lieferung der abgeschlossenen Projekte bereit.
Der Dienstleister sendet alle abgeschlossenen Projekte auf dem von beiden Parteien vereinbarten Weg an den Outsourcer.
Der Dienstleister beantwortet alle Fragen des Outsourcers zu den Dienstleistungen, Gebühren und der verfügbaren Ausstattung zuvorkommend.
Der Dienstleister legt vor Annahme des Auftrags jegliche Befangenheit offen, die relevant sein könnte.
Der Dienstleister unternimmt alle nötigen Schritte, um sicherzustellen, dass sich die gelieferte Arbeit stets durch hohe professionelle Qualität auszeichnet.
Der Dienstleister ist für die Qualität der gelieferten Arbeit verantwortlich, selbst wenn die Arbeit von einem Subunternehmer durchgeführt wurde.
Der Dienstleister unternimmt alles ihm Mögliche, um die vereinbarten Bedingungen selbst bei unvorhergesehenen Problemen einzuhalten.
6. Verantwortungen des outsourcers
Der Outsourcer sendet dem Dienstleister die Dokumente, an denen über den Zeitraum gemäß dieser Vereinbarung gearbeitet wird, im Original und nach Bedarf.
Der Outsourcer teilt dem Dienstleister spezifische und detaillierte Projektanweisungen mit, darunter das gewünschte Format oder Layout und eine Angabe über den Schwierigkeitsgrad des Textes, und legt das Lieferdatum für die Einreichung des abgeschlossenen Projektes fest.
Der Outsourcer beantwortet alle Fragen des Dienstleisters zu den Dienstleistungen, Gebühren und der erforderlichen Ausstattung zuvorkommend.
Der Outsourcer legt vor Annahme des Auftrags jegliche Befangenheit offen, die relevant sein könnte.
Der Outsourcer versucht, Konflikte direkt mit dem Dienstleister zu lösen.
7. Vertraulichkeit
Informationen gelten als vertraulich, wenn ein vernünftiger Mensch die Informationen unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Unternehmens des Outsourcers als vertraulich bezeichnen würde.
Der Dienstleister stimmt zu, dieselbe Sorgfalt wie bei den eigenen vertraulichen Informationen anzuwenden, jedoch keinesfalls weniger als angemessene Sorgfalt.
Der Dienstleister stimmt zu, die vertraulichen Informationen, die der Outsourcer dem Dienstleister zur Verfügung stellt, nur zur Bereitstellung der Dienste an den Outsourcer und nicht zu seinem eigenen Vorteil zu verwenden.
Der Outsourcer hat bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung das Recht, diese Vereinbarung umgehend zu kündigen.
8. Lieferung
Das Projektlieferdatum bzw. die Projektlieferdaten werden zwischen dem Dienstleister und dem Outsourcer nach Bedarf vereinbart.
Das Projektlieferdatum bzw. die Projektlieferdaten ist bzw. sind erst dann bindend, wenn der Dienstleister die Ausgangsmaterialien und die Anweisungen des Outsourcers erhalten und geprüft hat und beide Parteien schriftlich den Projektdetails zugestimmt haben.
Falls zwischen dem Outsourcer und dem Dienstleister keine Lieferzeit vereinbart wird, kann der Outsourcer vernünftigerweise erwarten, das abgeschlossene Projekt spätestens zum normalen Geschäftsschluss am vereinbarten Lieferdatum zu erhalten.
9. Qualitätssicherung
Sofern nicht anders vereinbart, versteht und akzeptiert der Dienstleister, dass der Outsourcer das abgeschlossene Projekt des Dienstleisters nach eigenem Ermessen lektorieren und Korrektur lesen kann.
Falls der Outsourcer der Meinung ist, dass der Dienstleister in Bezug auf die besprochenen und vereinbarten Projektdetails eine minderwertige Dienstleistung geliefert hat, muss der Outsourcer den Dienstleister davon innerhalb von 10 Werktagen schriftlich in Kenntnis setzen.
Falls der Outsourcer der Meinung ist, dass der Dienstleister in Bezug auf die besprochenen und vereinbarten Projektdetails eine minderwertige Dienstleistung geliefert hat, muss der Outsourcer dem Dienstleister die Möglichkeit geben, die Arbeit so zu überarbeiten, dass sie den erforderlichen Qualitätsstandard erfüllt.
Falls der Outsourcer der Meinung ist, dass der Dienstleister in Bezug auf die besprochenen und vereinbarten Projektdetails eine minderwertige Dienstleistung geliefert hat, ist der Outsourcer möglicherweise dazu berechtigt, die Gebühr, die an den Dienstleister zu entrichten ist, zu mindern, um zusätzliche Ausgaben zu decken, die bei der Bearbeitung der Arbeit dahingehend anfallen, dass sie dem erforderlichen Qualitätsstandard entspricht.
10. Entlohnung
Der Outsourcer stimmt zu, dem Dienstleister die Gebühr(en) zu zahlen, die in jeder Projektvergabe für Dienste vereinbart wird bzw. werden.
Der Dienstleister kann zusätzliche Gebühren verlangen, etwa aufgrund von Widersprüchlichkeiten im Ausgangstext, schlecht lesbarem Ausgangstext, zusätzlicher Formatierung, Arbeit außerhalb der normalen Geschäftszeiten usw., sofern diese möglichen zusätzlichen Gebühren vorher für jedes Projekt zwischen dem Dienstleister und dem Outsourcer vereinbart werden.
Der Outsourcer stimmt zu, dass der Dienstleister bei Änderungen am Ausgangsmaterial während der Bearbeitung des Projektes die vereinbarten Preise, Gebühren und Lieferbestimmungen ändern kann, und möglicherweise neue Konditionen zwischen dem Dienstleister und dem Outsourcer schriftlich vereinbart werden müssen.
Der Outsourcer stimmt zu, den Dienstleister für die geleistete Arbeit bis zur Kündigung zu zahlen, sofern diese Arbeit dem Outsourcer bereitgestellt wird.
Der Outsourcer stimmt zu, den Dienstleister für die geleistete Arbeit bis zur Kündigung sowie für alle zusätzlichen Gebühren, die für einen solchen Fall im Voraus vereinbart wurden, zu zahlen, sofern diese Arbeit dem Outsourcer bereitgestellt wird.
Der Outsourcer stimmt zu, den Dienstleister in voller Höhe zu bezahlen, unabhängig von der Menge der Arbeit, die vom Dienstleister fertiggestellt wurde, vorausgesetzt, die Arbeit wird dem Outsourcer bereitgestellt.
Der Outsourcer verpflichtet sich dazu, die Gebühren für die Dienste an den Dienstleister innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe und gemäß der Zahlungsweise zu zahlen, die von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurde.
Der Dienstleister kann eine Gebühr für unbestrittene überfällige Zahlungen in Rechnung stellen.
Bei längeren Projekten kann der Dienstleister eine Anzahlung und nachfolgende Teilzahlungen fordern.
11. Copyright
Der Outsourcer besitzt alle Rechte am Copyright des Arbeitsergebnisses nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Gebühr.
Der Dienstleister besitzt alle Rechte am Copyright des Arbeitsergebnisses.
12. Haftungsfreistellung
Jede Partei stimmt zu, die finanzielle Verantwortung für Schäden zu übernehmen, die eine der beiden Parteien durch einen Verstoß dieser Vereinbarung durch die jeweils andere Partei erleidet.
Jede Partei stimmt hiermit zu, die andere Partei und die Subunternehmer, Direktoren, Geschäftsleiter, Vertreter und Mitarbeiter dieser zum Schadensersatz berechtigten Partei für alle Ansprüche, jegliche Haftung und alle Ausgaben einschließlich angemessener Gebühren für einen Rechtsbeistand zu entschädigen und dagegen schadlos zu halten, die sich aus Handlungen und Unterlassungen dieser Vereinbarung oder einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch die zur Schadloshaltung verpflichteten Partei, ihre Subunternehmer, Mitarbeiter oder Vertreter ergeben. Diese Bestimmung ist über die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus gültig.
13. Kündigung
Beide Parteien können diese Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen, sofern sie die jeweils andere Partei 30 Tage vorher schriftlich darüber informiert haben. Im Fall einer solchen Kündigung stimmen beide Parteien zu, während der Kündigungsfrist in gutem Glauben zu handeln.
Im Fall der Kündigung dieser Vereinbarung muss der Dienstleister dem Outsourcer alle Dienste bereitstellen, die bis zum Kündigungsdatum geleistet werden.
Im Fall einer Kündigung dieser Vereinbarung ist der Outsourcer nicht dazu verpflichtet, dem Dienstleister eine andere Entschädigung, Abfindung oder eine sonstige Leistung zu zahlen.
14. Nicht-ausschliesslichkeit
Der Outsourcer erkennt an, dass der Dienstleister während der Laufzeit dieser Vereinbarung nach eigenem Ermessen Dienste für andere Kunden, Personen oder Unternehmen bereitstellen kann, sofern dies nicht gegen diese Vereinbarung verstößt.
15. Rechtswahl
Die Gültigkeit dieser Vereinbarung und die Interpretation der Rechte und Pflichten der Parteien unterliegen dem Recht des Vereinigten Königreichs.
16. Keine anwerbung/abwerbung
Der Dienstleister stimmt hiermit zu, dass er während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für den Zeitraum von 1 Jahr nach Kündigung dieser Vereinbarung den Kunden, die ihm vom Outsourcer vorgestellt wurden, keine Sprachdienste anbietet, weder direkt noch indirekt, weder als Einzelperson noch als Inhaber, Geschäftsleiter, Direktor, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter eines beliebigen Unternehmens oder einer anderen Rechtsperson.
17. Schlichtungsverfahren
Sollte zwischen den Parteien ein Streit entstehen, den sie nicht selbst beilegen können, können die Parteien ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Falls der Streit durch das Schlichtungsverfahren nicht beigelegt werden kann, stimmen die Parteien zu, dass der Streit auf schriftliche Anfrage einer Partei, die der anderen Partei zugestellt wird, zur endgültigen Schlichtung eingereicht werden kann.
Die Parteien stimmen zu, die Kosten des Schlichtungsverfahrens zu teilen.
18. Salvatorische klausel
Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder rechtswidrig erklärt wird, wird der Rest dieser Vereinbarung durch diese Ungültigkeit oder Rechtswidrigkeit nicht ungültig. Diese Vereinbarung wird stattdessen so behandelt, als wäre der rechtswidrige oder ungültige Teil nicht enthalten; die Rechte und Pflichten der Parteien werden dementsprechend verstanden und geltend gemacht.
19. Ergänzung
Diese Vereinbarung kann nur ergänzt, geändert oder abgeändert werden, wenn beide Parteien schriftlich und durch ihre Unterschrift zustimmen.
20. Sprache
Diese Geschäftsbedingungen wurden im Original auf Englisch verfasst. Bei Widersprüchen zwischen der Version des englischen Textes und einer Übersetzung gilt die englische Version.